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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Authentic Style Vertriebs GmbH & Co. KG, Mainleite 74, 97340 Marktbreit, nachstehend als Verkäufer bezeichnet.

§ 1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen den Verkäufer und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass Der Verkäufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer.

(3) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Waren auf der Webseite vom Verkäufer, in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot im Rechtssinne abzugeben oder anzufordern. Die Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. Die bestellten Waren können aufgrund der technisch bedingten Darstellungsmöglichkeiten geringfügig im Rahmen des Zumutbaren von den im Internet dargestellten Waren abweichen, insbesondere kann es hierbei zu farblichen Abweichungen kommen, soweit dies zumutbar ist. Bei in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial dargestellten Waren können solche Abweichungen im Rahmen des Zumutbaren aus drucktechnischen Gründen vorkommen.

(2) Die Bestellung durch den Kunden kann per E-Mail, per Telefax oder auch schriftlich erfolgen. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte/n Ware/n dar.

(3) Der Verkäufer wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich per Telefax oder E-Mail bestätigen. Der Kaufvertrag kommt nicht bereits mit dieser Bestellbestätigung zustande, sondern erst mit Versand einer Auftragsbestätigung oder der Lieferung der Ware. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 10 Werktagen anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware ist der Verkäufer berechtigt, die Bestellung innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang anzunehmen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn Der Verkäufer innerhalb dieser Frist die bestellten Waren liefert.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von dem Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Andernfalls wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert.

(5) Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von dem Verkäufer gespeichert und dem Kunden per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Etwaige Schadensersatzansprüche des Verkäufers bleiben hiervon unberührt. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Ansprüche in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm im Schadensfall entstehen.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Gleiches gilt für Beschädigungen oder Vernichtung der Ware. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Andernfalls kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde dieser die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Hat der Kunde die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, tritt dieser an den Verkäufer die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor ab.

(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(6) Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.

(7) Der Verkäufer nimmt die vorstehenden Abtretungen an.

(8) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

§ 4 Vergütung

(1) Der angegebene Preis ist bindend. Die Preise verstehen sich in EURO zzgl. Mehrwertsteuer, jedoch ohne Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen. Die Mehrwertsteuer wird gesondert zu dem am Tag der Rechnungsstellung gültigen Satz gestellt. Es gelten die am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preise. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk.

(2) Der Kaufpreis wird mit Rechnungsstellung und Lieferung sofort fällig. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung kein späterer Zeitpunkt ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto (ohne Abzug) fällig. Der Verkäufer gewährt 4 % Skonto, sofern die Zahlung innerhalb von 10 Tagen auf dem Konto des Verkäufers eingeht. Dies gilt nicht für reduzierte Waren und Sonderartikel.

(3) Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Kunde schuldet bei Verzug mit einer Entgeltforderung außerdem eine pauschale Zahlung in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn sich der Kunde mit einer Abschlagszahlung oder einer sonstigen Ratenzahlung in Verzug befindet. Gegenüber dem Kunden behält sich Der Verkäufer vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Die Pauschale nach Satz 4 wird auf einen geschuldeten Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Verkäufers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(4) Bei Auslandsgeschäften hat die Zahlung abweichend von Absatz 2 vor Lieferung zu erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

(5) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch den Verkäufer nicht bestritten wurden. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberüһrt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferung

(1) Die Vereinbarung von Lieferfristen und terminen bedarf der Schriftform. Lieferfristen und termine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich vorher von dem Verkäufer schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Hinsichtlich des Vorbehalts ordnungsgemäßer Selbstbelieferung verweist der Verkäufer auf § 2 Abs. 4 dieser AGB.

(4) Der Verkäufer haftet nicht, wenn Liefertermine aufgrund höherer Gewalt nicht eingehalten werden können. Höhere Gewalt liegt vor bei Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Umweltkatastrophen oder vergleichbarer unvorhersehbarer, nicht in den Verantwortungsbereich des Verkäufers fallender Ereignisse. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist angemessen; ferner sind der Verkäufer und der Kunde berechtigt, einen Monat nach Eintritt der höheren Gewalt vom Vertrag zurückzutreten, sofern das Ereignis der höheren Gewalt bis dahin andauert.

(5) Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt, soweit eine Teillieferung unter Berücksichtigung ihrer Interessen dem Kunden zuzumuten ist. Dem Kunden entstehen dadurch keine Mehrkosten.

(6) Die Lieferung per Spedition erfolgt bis Bordsteinkante oder Rampe. Auf Besonderheiten der Anlieferung, wie z.B. Anlieferzeiten, begrenzte Durchfahrtshöhen, maximale Fahrzeuglängen, Anlieferung per Hebebühne oder maximale Palettenhöhe hat der Kunde den Verkäufer vor Vertragsschluss, spätestens jedoch rechtzeitig vor Anlieferung hinzuweisen.

§ 6 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Persоn oder Anstalt, im Falle der Abholung mit Anzeige der Abhоlbereitschaft auf den Kunden über.

(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

§ 7 Gewährleistung

(1) Die gelieferten Waren können im Rahmen des Zumutbaren geringfügig von den im Internet, Katalogen oder sonstigen Produktbeschreibungen abgebildeten Waren abweichen. Es wird auf § 2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

(2) Die Ware ist unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichen zu untersuchen und offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware der gegenüber dem Verkäufer anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

(3) Der Verkäufer leistet für Mängel nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB ist ausgeschlossen.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Kunde den Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Ware gemacht hat und billigerweise machen durfte.

(5) Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Kunden – unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen – kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 8.

(6) Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die als solche bezeichneten Prоduktbeschreibung als vereinbart, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs 1 S 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Verkäufer keine Haftung.

(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahrübergang gemäß § 6. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn Der Verkäufer grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von Der Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie sowie im Fall des Lieferregresses gemäß §§ 478, 479 BGB. Die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

(8) Der Verkäufer gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Der Verkäufer haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Er һaftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Der Verkäufer haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das am Geschäftssitz von Der Verkäufer zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Der Verkäufer Erfüllungsort.

(4) Vertragssprache ist deutsch. Sоfern dieser Vertragstext von der deutschen Ursprungsfassung in eine andere Sprachfassung übersetzt wird und sich hierdurch unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten bzgl. einzelner Begriffe ergeben, so gilt im Zweifel die deutsche Ursprungsfassung als maßgeblich und für die Vertragsparteien bindend.

(5) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.