SOCIAL COMPLIANCE
Als international tätiges Unternehmen wollen wir sicherstellen, dass jeder, der mit seiner Arbeit zu unserem Erfolg beiträgt, seine Menschen- und Arbeitsrechte vollständig wahrnehmen kann. Daher bekennen wir uns zu diesem Verhaltenskodex, der sogenannte „Code of conduct“ und machen ihn zur Grundlage aller unserer Geschäftsbeziehungen.
Obwohl unser Umgang mit Lieferanten oft in Kulturen stattfindet, die sich von der unseren unterscheiden und ein anderes Normen- und Wertegerüst haben, sind gewisse Standards doch allgemein gültig und müssen auf alle unsere geschäftlichen Aktivitäten angewandt werden.
Wir sind davon überzeugt, dass es unsere Pflicht ist, alle unsere Geschäftsbeziehungen auf den Menschenrechten und international anerkannten Arbeitsnormen aufzubauen sowie in Übereinstimmung mit den jeweiligen Gesetzen der Länder zu handeln.
Lieferantenbeziehungen
Wir sind bestrebt, langfristige Geschäftsbeziehungen mit allen unseren Geschäftspartnern aufzubauen und zu pflegen. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, den Verhaltenskodex zu respektieren, die sozialen Standards – unter Berücksichtigung ihres eigenen kulturellen Umfeldes – einzuhalten und zu jeder Zeit in einer fairen und ehrlichen Art und Weise zu handeln. Wir fordern von unseren Lieferanten ausdrücklich, dass sie das gleiche Prinzip auf alle anwenden, mit denen sie geschäftlich zu tun haben, einschließlich Angestellter, Subunternehmen und anderer Dritter.
ARBEITSBEDINGUNGEN
Über die allgemeine Forderung hinaus, dass alle Lieferanten das Prinzip des fairen und ehrlichen Handelns auf alle anderen ausdehnen, mit denen sie Geschäftsbeziehungen pflegen, haben wir spezielle Forderungen, die sich auf die Arbeitsbedingungen beziehen und welche auf dem Respekt fundamentaler Menschenrechte basieren.
KINDERARBEIT
Kinderarbeit ist unter keinen Umständen zu akzeptieren. Das Alter der Arbeitnehmer soll mindestens 14 Jahre sein oder dem gesetzlichen Mindestalter im jeweiligen Land entsprechen, wenn letzteres höher sein sollte.
UMWELTASPEKTE
Das Thema Umweltschutz darf nicht vergessen werden und muss kontinuierlich unter dem Aspekt des im Land Erreichbaren betrachtet werden. Alle anwendbaren Umweltgesetze und Regelungen müssen erfüllt werden.
ZWANGSARBEIT / DISKRIMINIERUNG / AUSBEUTUNG / DISZIPLINARMASSNAHME
Wir tolerieren weder Zwangsarbeit noch Arbeit, die physischen oder psychischen Missbrauch oder irgendeine Form von Körperstrafe beinhaltet. Alle Arbeitnehmer müssen gleich und mit Respekt und Würde behandelt werden. Diskriminierung jeglicher Art wird nicht geduldet! Die Ausbeutung schutzloser Individuen oder Gruppen wird unter keinen Umständen toleriert. Disziplinarmaßnahmen dürfen nicht gegen die nationale Gesetzgebung und international anerkannten Menschenrechte verstoßen.
ANSTELLUNGSBEDINGUNGEN / ENTLOHNUNG / ARBEITSZEITEN
Die Beschäftigung muss auf einem formellen Dokument basieren wie z.B. einem Arbeitsvertrag. Löhne oder sonstige Zuwendungen müssen ohne Ausnahme den örtlichen Tarifen und Gesetzen und dem allgemeinen Prinzip fairen und ehrlichen Umgangs entsprechen. Alle Arbeitnehmer müssen mindestens gesetzlich vorgeschriebene Sozialleistungen bekommen.
Die Arbeitszeiten müssen in Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzen festgelegt werden.
SANKTIONEN
Wir erachten es als eine Frage der Umsicht und Fairness, angemessene Zeiträume für die Umsetzung und Einhaltung dieses Standards zu gewähren. Nach Ablauf der Frist von 2 Monaten werden wir jegliche Missachtung dieses Standards, die uns zur Kenntnis gelangt, im Rahmen des uns zur Verfügung stehenden Einflusses sanktionieren.
INFORMATION UND AUSBILDUNG
Zusätzlich zu diesen Anforderungen erwarten wir, dass Geschäftspartner kooperativ sind und ihre Bereitschaft zeigen, unsere Aktivitäten zur konkreten Entwicklung zu unterstützen. Gleichzeitig wissen wir um die Schwierigkeiten bei der Umsetzung einiger Anforderungen dieses Standards und werden deshalb alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um ein umfassendes Verständnis und ein gemeinsames Handeln bezüglich der Absichten und Ziele dieses Codes zu fördern.
GESUNDHEIT UND SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ
Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass alle Produktionsprozesse unter Bedingungen stattfinden, die in sachgerechter und angemessener Weise Rücksicht auf die Gesundheit und Sicherheit der Beteiligten nehmen. Sicherheitspraktiken müssen geschult werden. Die gleichen Prinzipien gelten auch für alle sozialen Einrichtungen und Firmenunterkünfte, sofern sie vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
MITTEILUNGSPFLICHT / INSPEKTION / ÜBERWACHUNG
Der Lieferant verpflichtet sich die Einhaltung der nationalen Gesetze sowie des Verhaltenskodexes angemessen zu dokumentieren. Zum Zweck der Leistungsüberprüfung und Fortschritte in der Entwicklung sind Authentic Style oder von Authentic Style benannte Dritte dazu berechtigt, zu jeder Zeit und ohne vorherige Ankündigung alle Produktionsstätten seiner Geschäftspartner und deren Unterauftragnehmer zu Kontrollzwecken zu inspizieren. Lieferanten müssen die Inhalte dieses Standards an alle direkten Geschäftspartner und Unterauftragnehmer kommunizieren und für eine angemessene Überwachung der vereinbarten Standards sorgen. Zudem muss ein Ansprechpartner benannt werden, der für die Umsetzung verantwortlich ist.